§1 Beauftragung eines weiteren Frachtführers

Der Möbelspediteur (Umzugrheinland) darf zur Durchführung des Umzugs einen weiteren Frachtführer beauftragen.

§2 Zusätzliche Leistungen

Der Möbelspediteur führt seine Leistungen mit der üblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus.

Besondere oder bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen sowie nachträgliche Erweiterungen des Leistungsumfangs sind gesondert zu vergüten.

Alle Zusatzleistungen werden schriftlich festgehalten.

§3 Sammeltransport

Der Umzug kann im Sammeltransport mit anderen Transporten durchgeführt werden.

§4 Trinkgelder

Trinkgelder sind freiwillig und nicht mit der Rechnung verrechenbar.

§5 Erstattung der Umzugskosten

Wenn der Auftraggeber Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber hat, ist diese Stelle anzuweisen, die vereinbarte Umzugskostenvergütung direkt an Umzugrheinland zu zahlen.

§6 Transportsicherung empfindlicher Güter

Der Auftraggeber hat bewegliche oder elektronische Teile an empfindlichen Geräten (z. B. Waschmaschinen, Fernseher, HiFi-Geräten, EDV-Anlagen) ordnungsgemäß zu sichern.

Der Möbelspediteur ist nicht verpflichtet, die Sicherung zu überprüfen.

§7 Pflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass keine Gegenstände versehentlich mitgenommen oder zurückgelassen werden.
  • Der Auftraggeber oder eine bevollmächtigte Person muss bei Be- und Entladung anwesend sein und die notwendigen Unterlagen unterschreiben.
  • Wenn vereinbarte Helfer am Umzugstag fehlen, wird pro fehlender Person 35,00 € netto pro angefangene Stunde berechnet.
  • Ist der Zugang zur Be- oder Entladestelle eingeschränkt (z. B. durch parkende Fahrzeuge oder defekte Aufzüge), werden 35,00 € netto pro Stunde und Arbeiter zusätzlich berechnet.
  • Bei unzumutbaren Arbeitsbedingungen oder verweigerten Mitwirkungen kann der Auftragnehmer den Auftrag abbrechen; der Auftraggeber bleibt dennoch zahlungspflichtig.

§8 Elektro- und Installationsarbeiten

Die Mitarbeiter von Umzugrheinland sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, nicht berechtigt, Elektro-, Gas-, Dübel- oder Installationsarbeiten durchzuführen.

§9 Gefahrgut

Der Transport von Fahrzeugen ist nur mit leerem Tank erlaubt.

§10 Aufrechnungen

Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Umzugrheinland ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

§11 Abtretung

Versicherungsansprüche werden auf Wunsch des Ersatzberechtigten an diesen abgetreten.

§12 Missverständnisse

Für Missverständnisse, die aus mündlichen Absprachen oder Mitteilungen an unbefugte Personen entstehen, übernimmt Umzugrheinland keine Haftung.

§13 Schadensanzeige

Sichtbare Schäden oder Verluste müssen sofort oder spätestens am nächsten Tag schriftlich gemeldet werden.

Nicht erkennbare Schäden sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.

Pauschale Schadensmeldungen werden nicht anerkannt.

§14 Fälligkeit der Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist nach Abschluss der Arbeiten in bar zu begleichen.

Bei Nichtzahlung kann das Umzugsgut auf Kosten des Auftraggebers zurückgehalten oder eingelagert werden (§ 419 HGB).

§15 Stornierung

Bei Rücktritt oder Kündigung durch den Auftraggeber gelten folgende Stornierungskosten (jeweils bezogen auf die Netto-Umzugskostenvergütung):

  • bis 14 Tage vor Termin: 50 %
  • bis 10 Tage vor Termin: 60 %
  • bis 7 Tage vor Termin: 70 %
  • bis 5 Tage vor Termin: 80 %
  • bis 3 Tage vor Termin: 90 %
  • ab 2 Tage vor Termin: 100 %

Auslagen, die durch Beauftragung Dritter entstanden sind, werden zusätzlich berechnet.

§16 Lagerung

Für Lagerungen gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB).

§17 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln.

Für Privatkunden gilt dies ebenfalls, wenn kein Wohnsitz in Deutschland besteht.

§18 Rechtswahl

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Preisliste – Umzugrheinland

Leistung Preis Einheit / Hinweis
Anfahrt zum Auszugsort 2,00 € pro km
Transport 1,50 € pro km
Stundenlohn Fahrer 35,00 € pro Stunde
Stundenlohn Helfer 35,00 € pro Stunde
Beladen am Auszugsort 14,00 € pro m³
Entladen am Einzugsort 15,00 € pro m³
Aufschlag Laufweg 1,00 € je m³ pro 10 m über 10 m Laufweg
Verpackungsmaterial 30,00 € Pauschalpreis
Umzugskartons Vermietung 1,50 € pro Karton
Umzugskartons Verkauf 3,50 € pro Karton
Einpackservice 25,00 € 5 Minuten pro Karton / 20 €/h
Auspackservice 25,00 € 5 Minuten pro Karton / 20 €/h
Abbau von Möbeln 30,00 € 50 Minuten pro Zimmer / 25 €/h
Aufbau von Möbeln 35,00 € 50 Minuten pro Zimmer / 25 €/h
Abbau einer Küche 35,00 € ca. 150 Minuten
Aufbau einer Küche 40,00 € ca. 240 Minuten
Bohr- / Dübelarbeiten 35,00 € 30 Minuten pro Zimmer
Anschluss von Waschmaschine 30,00 € Pauschalpreis
Einlagerung von Möbeln 15,00 € pro m³ / Tag
Klaviertransport 500,00 € Pauschalpreis
Verladung mit Möbellift 60,00 € pro Stunde (mind. 3 h)
Entsorgung von Möbeln 40,00 € pro m³
Übernachtungskosten 50,00 € pro Person / Nacht

Umzugrheinland – Wessam Toma, Köln